Basisrente (Rürup-Rente)

Basisrente (Rürup-Rente): Steuerlich geförderte Altersvorsorge für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener

Die Basisrente - auch Rürup-Rente genannt - ist ein zentraler Baustein der privaten Altersvorsorge, insbesondere für Selbstständige, Freiberufler und gutverdienende Angestellte.  Die Basisrente gehört zur sogenannten ersten Schicht der Altersvorsorge und ist damit steuerlich besonders gefördert.

Für wen ist die Basisrente sinnvoll?

Die Basisrente richtet sich vor allem an Personen, die:

  • keine oder nur eingeschränkte Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben (z.B. Selbstständige, Freiberufler)
  • hohe steuerliche Belastung reduzieren möchten
  • langfristig und planbar für das Alter vorsorgen wollen

Gerade für Praxisinhaber oder Freiberufler im Gesundheitswesen kann die Basisrente ein wichtiger Baustein sein.

Der größte Vorteil: Steuerliche Entlastung

Ein wesentlicher Vorteil der Basisrente liegt in der steuerlichen Förderung. Beiträge können als Sonderausgaben geltend gemacht werden:

  • 2026: bis zu 100 %  steuerlich absetzbar
  • Höchstbetrag: 30.826 € pro Jahr für Alleinstehende; 61.652 € pro Jahr für Verheiratete

Wichtiger Hinweis: Die Höchstbeträge gelten nicht isoliert für die Basisrente, sondern für die gesamte erste Schicht. Zu ersten Schicht zählen die gesetzliche Rentenversicherung, die Versorgungswerke und Basisrenten.

Wie funktioniert die Basisrente?

Die Basisrente ist eine kapitalgedeckte Altersvorsorge. Die Beiträge werden am Kapitalmarkt angelegt. Daraus entsteht über die Jahre ein Versorgungskapital und im Alter wird daraus eine lebenslange monatliche Rente gezahlt. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung basiert sie nicht auf einem Umlagesystem, sondern auf individueller Kapitalbildung.

Wichtige Besonderheiten

Die steuerlichen Vorteile sind an klare Rahmenbedingungen gebunden:

  • keine Kapitalzahlung möglich (nur lebenslange Renten)
  • nicht kündbar und nicht übertragbar
  • nicht beleihbar  

Besteuerung im Alter

  • die Rentenleistungen unterliegen der Einkommenssteuer
  • für den Rentenbeginn im Jahr 2026 liegt der steuerpflichtige Anteil bei 84%
  • dieser Anteil steigt jährlich um 0,5 % jeweils an bis in 2058 100 % erreicht sind

Das Prinzip nennt sich nachgelagerte Besteuerung.

Flexibilität in der Gestaltung

Moderne Basisrenten bieten verschiedene Anlagemöglichkeiten:

  • klassische Rentenversicherung mit Garantien
  • fondsgebundene Variante mit höheren Renditechancen
  • Kombination aus beiden

Die Ausgestaltung sollte sich an Risikobereitschaft, Anlagehorizont und Ihrer individuellen Situation orientieren.

Wann ist die Basisrente sinnvoll und wann nicht?

Sinnvoll ist sie insbesondere, wenn:

  • eine hohe Steuerlast besteht
  • langfristig Vermögen für das Alter aufgebaut werden soll
  • keine kurzfristige Verfügbarkeit des Kapitals notwendig ist

Weniger geeignet ist sie, wenn:

  • Flexibilität im Vordergrund steht
  • Kapital vor Rentenbeginn benötigt werden könnte

Unser Ansatz:

Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen, ob und in welchem Umfang die Basisrente sinnvoll in Ihre Vorsorgestrategie integriert werden kann - insbesondere unter Berücksichtigung anderer Bausteine wie  z.B. der privaten Absicherung.